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Gas

  • Jahresverbrauch pro Abnahmestelle kleiner als 1,5 GWh:

Das Entlastungskontingent bemisst sich an 80 % des Vorjahresverbrauchs (basierend auf der Jahresprognose aus der Abschlagszahlung September 2022). Hierbei gilt eine Gaspreisdeckelung i.H.v. 12 Cent/kWh brutto (inkl. Netzentgelte, Steuern und Umlagen), für die übrigen 20 % gilt der Tarif gemäß Energieliefervertrag.

  • Jahresverbrauch pro Abnahmestelle größer als 1,5 GWh:

Für ein Entlastungskontingent von 70% des Jahresverbrauchs aus dem Jahr 2021 gilt eine Gaspreisdeckelung i.H.v. 7 Cent/kWh Arbeitspreis netto (vor Steuern, Abgaben und Umlagen), für die übrigen 30 % gilt der Tarif gemäß Energieliefervertrag.

Strom

  • Jahresverbrauch pro Abnahmestelle kleiner als 30 MWh:

Für ein Entlastungskontingent von 80% des bisherigen Stromverbrauchs gilt eine Strompreisdeckelung i.H.v. 40 Cent/kWh brutto (inkl. Netzentgelte, Steuern und Umlagen), für die übrigen gilt der 20 % Tarif gemäß Energieliefervertrag

  • Jahresverbrauch pro Abnahmestelle größer als 30 MWh:

Für ein Entlastungskontingent von 70% des bisherigen Stromverbrauchs gilt eine Strompreisdeckelung i.H.v. 13 Cent/kWh netto (vor Steuern, Abgaben und Umlagen), für die übrigen 30 % gilt der Tarif gemäß Energieliefervertrag

-> Der bisherige Stromverbrauch entspricht entweder dem durch die Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Dies gilt zudem für die Einteilung, ob eine Abnahmestelle größer oder kleiner als 30 MWh ist. Für neue Abnahmestellen gibt es eine Schätzregel.

 

 

Gemäß § 22 EWPBG und § 30 StromPBG ist ein Letztverbraucher oder Kunde, der ein Unternehmen ist und bei dem die ihm, einschließlich verbundener Unternehmen, gewährte Entlastungssumme einen Betrag von 2 Millionen Euro überschreitet, verpflichtet, dies Scholt Energy unverzüglich nach Kenntnis, jedoch spätestens bis zum 31.03.2023, mitzuteilen.

Kostenmindernder Nutzen von Energieeinsparungen

Unter folgendem Link der Internetseite des BMWK finden Sie hilfreiche Tipps zum Energiesparen: BMWK - Energieeffizienzeinsparungen für Unternehmen (energiewechsel.de).