DE
EN
Banner Energiefactuur V2

 

Strom

 

 

Liefergebühren

Peak & Off Peak
Der Arbeitspreis für Strom wird in zwei Zeitfenster unterteilt:

  • Peak (Hauptverbrauchszeit)

  • Off-Peak (Niedriglastzeit)

Die Preise werden in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben.

Leistungspreis
Der Leistungspreis (in Euro pro Kilowatt) basiert auf der höchsten gemessenen Leistung innerhalb eines bestimmten Abrechnungszeitraums.

Blindarbeit
Wird ein elektrischer Verbraucher nicht effizient betrieben, bezieht er mehr Energie als er in Nutzleistung umwandelt – es entsteht sogenannte Blindarbeit. Wird beim jeweiligen Netzbetreiber ein kritischer Wert (cos φ) unterschritten, fällt ein zusätzliches Entgelt an.

 

Netznutzungsentgelte

EEG-Umlage
Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die EEG-Umlage. Die Förderung erneuerbarer Energien wird seither aus dem Bundeshaushalt finanziert.

§19 StromNEV-Umlage
Nach der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV) können Letztverbraucher (LV) ein individuelles, reduziertes Netzentgelt beantragen, sofern ihr Verbrauchsverhalten die Voraussetzungen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 oder Satz 2 erfüllt.

Den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) entgehen dadurch Einnahmen, die sie an nachgelagerte Verteilnetzbetreiber weiterreichen müssen. Zusätzlich gleichen die ÜNB auch untereinander entstandene Differenzen aus. Die hierdurch entstehenden Kosten werden über die § 19 StromNEV-Umlage auf alle Letztverbraucher anteilig umgelegt und sind Bestandteil der Netznutzungsentgelte.

KWKG-Umlage
Diese Umlage dient der Finanzierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die besonders effizient Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen.

§18 AblaV-Umlage
Mit dieser Umlage wurden bis 2022 Kosten für die Bereitstellung abschaltbarer Lasten refinanziert. Sie entfällt seitdem.

Offshore-Netzumlage
Die Offshore-Netzumlage dient der Finanzierung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Anbindung von Offshore-Windparks entstehen. Dazu zählen unter anderem Entschädigungen für Betreiber solcher Anlagen, wenn es zu Störungen oder Verzögerungen beim Netzanschluss kommt. Darüber hinaus werden auch die Kosten für den Bau und den Betrieb der Leitungen gedeckt, die die Offshore-Anlagen mit dem Festland verbinden. Die Offshore-Netzumlage stellt sicher, dass diese Aufwendungen systemgerecht auf alle Stromverbraucher verteilt werden.

Konzessionsabgabe
Netzbetreiber zahlen Gemeinden eine Abgabe für die Nutzung öffentlicher Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen. Diese wird an die Letztverbraucher weitergegeben.

Messstellentrieb
Hierunter fallen Kosten für Zähler, Abrechnung, Messsysteme und deren Ablesung – je nach eingesetzter Technik und Betreiber

 

Steuern und Umlagen

Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich festgelegte Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. Sie wird auf den Stromverbrauch innerhalb des deutschen Steuergebiets erhoben und ist fester Bestandteil der staatlich regulierten Preisbestandteile im Energiemarkt.

Gas

Erdgassteuer
Die Erdgassteuer basiert auf dem Energiesteuergesetz. Besteuert wird die verbrauchte Erdgasmenge – abhängig vom jeweiligen Verwendungszweck.

CO2-Steuer
Die CO2-Steuer ist eine Umweltsteuer auf die Emission von Treibhausgasen, welche Anreize zur Emissionsreduktion setzen soll. Ziel ist es, die aus den Treibhausgasemissionen resultierenden negativen Externalitäten zu begrenzen.

Gasspeicherumlage
Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet Betreiber zur Einhaltung bestimmter Füllstandsvorgaben für Gasspeicher. Die dafür entstehenden Kosten werden über die Gasspeicherumlage auf die Netznutzer verteilt.

RLM-Bilanzierungsumlage
Zur Finanzierung der beim Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie entstehenden Kosten wird gemäß GaBi Gas 2.0 eine RLM-Bilanzierungsumlage erhoben. Diese Umlage ist von Bilanzkreisverantwortlichen zu zahlen, die Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) beliefern.

SLP-Bilanzierungsumlage
Auch für Entnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) wird zur Deckung von Fehlbeträgen aus Regel- und Ausgleichsenergie eine SLP-Bilanzierungsumlage erhoben – ebenfalls auf Basis von GaBi Gas 2.0. Verantwortlich für die Zahlung sind die jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen, die SLP-Kunden versorgen.

Konvertierungsentgelt
Zur Deckung der Kosten für die Gasumwandlung zwischen verschiedenen Qualitäten (von H-Gas nach L-Gas) erhebt der Marktgebietsverantwortliche ein Konvertierungsentgelt. Die Umwandlung von L-Gas in H-Gas ist hingegen nicht entgeltpflichtig. Grundlage ist der Beschluss der Bundesnetzagentur (BK7-16-050, „Konni Gas 2.0“).

Konzessionsabgabe
Für die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege zur Verlegung von Gasleitungen zahlen Netzbetreiber eine Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde. Diese wird vom Netzbetreiber an den Letztverbraucher (LV) weitergegeben und ist Bestandteil der Gesamtkosten.

Quellen: Bundesfinanzministerium, Netztransparenz, Bundesnetzagentur, Trading Hub Europe

Haben Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung?

Unser Kundenservice steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Aline Klüttermann (2) Ohne Hintergrund