

Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt.
Die EEG-Umlage berechnet sich gemäß § 3 Abs. 1 EEV aus der Differenz zwischen den prognostizierten Einnahmen für das folgende Kalenderjahr und den prognostizierten Ausgaben für das folgende Kalenderjahr sowie dem Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Einnahmen und den tatsächlichen Ausgaben zum Zeitpunkt der Ermittlung der EEG-Umlage.
Sie wird durch den erwarteten Börsen-Strompreis, die Höhe des Letztverbrauchs, den Zubau an EEG-geförderten Anlagen, dem aktuellen EEG-Kontostand und der Liquiditätsreserve beeinflusst.
Alle Stromverbraucher sind verpflichtet, die EEG-Umlage zu zahlen. Die zu zahlende Höhe der EEG-Umlage kann variieren. Es gibt Sonderregelungen für stromkostenintensive Unternehmen, Schienenbahnen oder Eigenversorger.
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