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Blindarbeit (2)

Abrechnung

Blindarbeit wird Ihnen vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt, sofern Ihr cos(phi), abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber, bspw. unter 0,9 liegt. Dieser Wert kann zwischen 0 und 1 liegen, wobei ein Wert von 1 bedeutet, dass keine Übertragungsverluste entstehen und somit auch kein Blindstrom berechnet werden kann. Wird die beim jeweiligen Netzbetreiber geltende cos(phi)-Grenze unterschritten, wird hierfür folglich ein zusätzliches Entgelt fällig.

Haben Sie Fragen zum Thema Blindarbeit?

Wir unterstützen Sie und finden gemeinsam eine Lösung!

Aline Klüttermann (2) Ohne Hintergrund